Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Info für Eltern:


Wann ist eine Psychotherapie notwendig?

Kinder und Jugendliche durchleben im Laufe ihrer Entwicklung unterschiedliche Entwicklungsphasen, die sie selbst wie auch die Eltern und das Umfeld in vielerlei Hinsicht herausfordern. Viele Krisen können eigenständig überwunden werden. Eine Psychotherapie ist dann notwendig, wenn eigene Bewältigungsversuche nicht mehr ausreichen und es in der Folge zu einer deutlichen Belastung und Einschränkung in der Lebensqualität wie auch der Alltagsbewältigung kommt. Kinder und Jugendliche können gemäß § 1 Psychotherapeutengesetz bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in der Praxis behandelt werden, wenn eines der folgenden kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbilder (nach ICD 10) vorliegt:

- Depressive Erkrankungen
- Angststörungen und Zwangserkrankungen
- Anpassungsstörungen
- Posttraumatische und akute Belastungsstörungen
- Essstörungen
- Verhaltensstörungen wie bspw. AD(H)S, Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen des Kindes- und Jugendalters, Mutismus, Bindungsstörungen
- Tiefgreifende Entwicklungsstörungen / Autismus / Asperger-Syndrom
- Ticstörungen und Tourette-Syndrom
- nicht organisch bedingte Ausscheidungsstörungen wie Einnässen, Einkoten
- Psychosen (Schizophrenie, wahnhafte Störungen etc. )
- Dissoziative und somatoforme Störungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Regulationsstörungen des Säuglings- und Kleinkindalters


Wie läuft eine Therapie ab?

In einem ersten Gespräch werden zunächst die Behandlungsnotwendigkeit sowie die formalen Abläufe der Therapie geklärt. Die anschließende probatorische Phase umfasst bis zu vier weitere Sitzungen und dient der weiteren diagnostischen Klärung und dem gegenseitigen Kennenlernen. Der therapeutische Prozess verläuft danach in einer Zielfindungs- und Therapiephase. Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. Parallel dazu finden regelmäßig Elterngespräche statt.


Die Behandlung orientiert sich direkt an den Schwierigkeiten und Nöten, die der Jugendliche / das Kind im Alltag erlebt und ist daher immer individuell fallbezogen. Eine wichtige Grundlage bildet die vertrauensvolle und von Wertschätzung und Empathie getragene Therapeut-Patient-Beziehung. Dies beinhaltet ein hohes Maß an Transparenz bzgl. Zielvereinbahrung und Therapieverlauf. Obwohl sich das therapeutische Vorgehen auf die vorhandenen Probleme bezieht, werden besonders die vorhandenen Stärken, Kompetenzen und Ressourcen des Patienten gewürdigt und therapeutisch genutzt. Um dem Kind / Jugendlichen in (alters-) angemessener Weise zu begegnen, werden in der Therapie insbesondere auch kreative Zugangswege (wie Malen, Musik, Spiel) genutzt.


Was bedeutet Verhaltenstherapie?

Das Verhalten eines Menschen umfasst neben dem von außen sichtbaren Verhalten auch die Gedanken, Gefühle wie auch körperliche Prozesse. Verhalten kann jederzeit neu gelernt oder auch umgelernt werden. Ein wesentlicher Therapieinhalt stellt daher die diagnostische Erfassung der Problem verursachenden wie auch aufrechterhaltenden Bedingungen dar, die es dann im weiteren Therapieverlauf zu verändern gilt. Da jede Störung und jedes Symptom in einem Bezugsrahmen zu sehen ist, bildet die therapeutische Arbeit mit dem „System“ einen zentralen Therapieteil. Dies umfasst sowohl die regelmäßige Beratung der Eltern wie auch die Zusammenarbeit mit bspw. Ärzten, anderen Helfersystemen (z. B. Jugendhilfe), Schule oder Kindergarten.


Verhaltenstherapie ist sozialrechtlich als psychotherapeutisches Verfahren anerkannt und wissenschaftlich hinsichtlich seiner Wirksamkeit sehr gut belegt.


Wie ist die Kostenübernahme geregelt?

Die Kosten der Behandlung werden auf Antrag des Versicherten von allen gesetzlichen wie auch privaten Krankenkassen übernommen. Die Praxis ist von der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zugelassen.